Ratgeber – Was tun, wenn Du Tierleid beobachtest?
Bei Tierquälerei nicht wegschauen!
Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelztierzucht. Immer wieder melden sich Menschen bei uns, die Tierquälerei beobachtet haben. Und obwohl uns jedes Schicksal wichtig ist, haben wir leider nicht die finanziellen und personellen Ressourcen allen Meldungen vor Ort persönlich nachzugehen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir häufig nur Hilfe zur Selbsthilfe leisten können, damit Du vor Ort aktiv werden kannst und damit den Tieren geholfen wird. Oft zeigen die uns zugespielten Fotos und Videos Zustände, die nicht gegen ein Gesetz verstoßen. Dies liegt daran, dass die Gesetze in Deutschland in Bezug auf Tierschutz recht lasch sind. So steht einem „Mastschwein“ weniger als 1 m² Platz zur Verfügung, ohne Auslauf. Das ist ganz „normal“ – legal, aber aus unserer Sicht nicht legitim. Wir setzen daher auf eine pflanzliche Ernährung, denn nur so kann diesen Tiere jetzt geholfen werden. Viele leckere Rezepte für (D)einen veganen Einstieg findest Du hier.
Vorgehen bei Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Dokumentiere jeden Missstand fotografisch oder per Video (Handyqualität ist ausreichend). Warum? Aus Erfahrung wissen wir, dass Behörden meist nur handeln, wenn es Beweise gibt. Am besten sind dafür Fotos und Videos geeignet. So können sich die Verantwortlichen nicht rausreden.

Schreibe Deine Beobachtungen auf. Was wurde beobachtet, wann und wo, gibt es Zeugen? Je mehr Infos umso besser. Warum? Oft werden später wesentliche Dinge vergessen, daher schreib am besten direkt auf, was Du gesehen hast (Stichwörter reichen zunächst).

Prüfe, ob die Tierhaltung gegen geltendes Tierschutzrecht verstößt (eine Auflistung der Gesetze findest Du hier). Solltest Du Dir nicht sicher sein, kannst Du uns gerne kontaktieren. Warum? Das meiste, was wir sehen, ist schlimm und sollte verboten werden. Das Problem ist, vieles davon (vor allem im „Nutztier“bereich) ist leider gesetzeskonform. Daher prüfe, ob das, was Du gesehen hast, auch wirklich verboten ist. Damit hast Du dann auch bessere Argumente gegenüber den Behörden.

Nur das Veterinäramt hat die Berechtigung, die Tierhaltung zu kontrollieren und gegebenenfalls Auflagen zu erteilen. Wir als Tierrechtsorganisation dürfen das nicht. Melde den Missstand (inkl. der Anschrift) schriftlich dem zuständigen Veterinäramt. Im Bereich „Nutztierhaltung“ können wir dies auch für Dich übernehmen, wenn Du uns die Informationen zukommen lässt. Tipp: Veterinärämter gehen in der Regel auch anonymen Hinweisen nach, wenn diese gut dokumentiert und nachvollziehbar sind.
Weiterführende Informationen und Links
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Tierschutzrecht
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Veterinäramt
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Tierqual anzeigen
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Tierqual im Internet
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Tierleid im Ausland
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Akuter Notfall
1. Tierschutzrecht
Generell gilt für alle Tiere in Deutschland das Tierschutzgesetz. Da dieses jedoch sehr allgemein formuliert ist, ist es oft schwer, gegen jemanden vorzugehen, der ein Tier nicht artgerecht hält. Für viele Tierarten und Haltungsformen gibt es zudem Gutachten und Leitlinien, welche allerdings nicht rechtsverbindlich sind, sie dienen lediglich als Orientierungshilfe für tierhaltende Menschen und Behörden.
Gesetze und Verordnungen:
Leitlinien:
- Zootiere u.a.: Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren
- Zirkustiere u.a.: Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen
- Pferde: Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
- Reptilien: Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien
- Weitere Leitlinien sind auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu finden, siehe hier.
2. Veterinäramt
Das Veterinäramt ist sowas wie die Polizei für Tiere. Die Behörde ist für das Wohl der Tiere und die Einhaltung des Tierschutzrechts verantwortlich. Sie sind daher verpflichtet, gegen tierschutzrechtswidrige Handlungen und Zustände vorzugehen. Es gibt kein Entschließungsermessen. Mitarbeitende vom Veterinäramt müssen handeln, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich Verstöße gegen Tierschutzrecht begangen wurden, noch werden oder bevorstehen. Bleiben sie untätig, können sie selbst Straftaten i.S.d. §17 TierSchG durch Unterlassen begehen. Aus Erfahrung wissen wir leider, dass das Veterinäramt oft sehr zögerlich handelt, daher ist es wichtig, dass Du Deine Anzeige immer schriftlich (z.B. per E-Mail) machst und regelmäßig nachfragst, wie der „aktuelle Sachstand“ ist. Hier findest Du eine Liste der Veterinärämter.
3. Tierqual anzeigen
Das Veterinäramt hat erst die Möglichkeit eine Haltung zu kontrollieren, wenn es eine Meldung erhalten hat. Aus diesem Grund ist es unerlässlich das Veterinäramt über den Missstand zu informieren. Die Meldung sollte am besten immer per E-Mail erfolgen, diese sollte beinhalten:
- Um welche Tiere handelt es sich? (Z.B. Hund, Rind oder Elefant)
- Gegen was wird vermutlich verstoßen? (Hinweis auf Verstoß gegen ein Gesetz/Leitlinie)
- Wo befindet sich die Haltung? (Genaue Anschrift inkl. Hausnummer und Postleitzahl)
- Kontaktdaten von Dir, für eventuelle Rückfragen von Seiten des Amtes (anonymen Hinweisen gehen die Ämter i.d.R. auch nach, wenn diese fundiert sind).
- Wichtig: Bitte um unangemeldete Kontrolle der Tierhaltung und eine Eingangsbestätigung Deiner Meldung (solltest Du keine Eingangsbestätigung erhalten, frage unbedingt nach, ggf. telefonisch).
Die meisten Veterinärämter geben Dir keine Rückmeldung über das, was sie gemacht haben. Die Ämter berufen sich dabei auf den Datenschutz.
4. Tierqual im Internet
Vielfach wird uns Tierleid im Internet gemeldet. Mittlerweile haben alle großen Anbieter von Internetportalen eine Funktion eingerichtet, die es ermöglicht, dort Tierleid direkt zu melden. Sowohl bei eBay als auch bei YouTube und Facebook ist es direkt auf der jeweiligen Seite möglich, die Seite schnell und unbürokratisch zu melden. Normalerweise wird sie dann innerhalb von wenigen Stunden gesperrt. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, wenn möglichst viele Menschen diese Funktion nutzen. Dadurch werden die Online-Plattformen für diese Problematik sensibilisiert und können entsprechend reagieren. Eine Meldung beim Veterinäramt macht meist keinen Sinn, da meist unklar wann und wo diese Tierquälerei stattfand. Zudem werden Videos meist anonym online gestellt und somit ist die Rückverfolgbarkeit so gut wie unmöglich.
5. Tierleid im Ausland
Wir haben unseren Sitz und Wirkungskreis in Deutschland. Daher haben wir leider keine Möglichkeiten, im Ausland aktiv zu werden. In nahezu allen Ländern gibt es mittlerweile Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, die sich um Tiere in Not kümmern. Diese Organisationen kennen sich mit den Gegebenheiten, Traditionen und der Rechtslage in ihren jeweiligen Ländern am allerbesten aus. Solltest Du also Tierleid im Ausland beobachten, so möchten wir Dich bitten, eine dort ansässige Organisation zu kontaktieren. Hier findest Du ein weltweites Verzeichnis von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen.
6. Akuter Notfall
Bei einem akuten Notfall solltest Du die Polizei (Tel. 110) oder Feuerwehr (Tel. 112) kontaktieren.

Nicht jedes Wildtier, dem sich der Mensch nähern kann, ohne dass es flieht, braucht Hilfe. Gerade bei Jungtieren ist äußerste Umsicht geboten. Oft befindet sich die Mutter in der Nähe und versorgt das Junge sobald sie wieder alleine sind. Wenn Du ein Wildtier findest, das eindeutig menschliche Hilfe braucht, bringe es umgehend in eine Auffangstation. Nur wenn das Tier von fachkundigen Menschen großgezogen wird, ist eine Auswilderung möglich. Weitere Information bietet der Naturschutzbund Deutschland.

Wenn Du ein herrenloses Haustier gefunden hast und Du Dich dem Tier gefahrlos nähern kannst, schau zunächst, ob sich am Halsband eventuell Kontaktdaten befinden. Sollte dies nicht der Fall sein, kontaktiere das örtliche Tierheim oder bringe das Tier direkt vorbei. Eventuell haben sich die Tierhalter*innen dort bereits gemeldet. Viele der Tiere sind gechipt und beim Deutschen Haustierregister oder Tasso registriert. Alle Tierarztpraxen und die meisten Tierschutzvereine besitzen Chip-Auslesegeräte.

Auch hier sind in erster Linie die Veterinärämter zuständig, siehe Punkt 2 und 3. Diese solltest Du zunächst versuchen, telefonisch zu kontaktieren. Eine Liste mit den Kontaktdaten findest Du hier. Sollte dort niemand erreichbar sein (z.B. außerhalb der Öffnungszeiten und am Wochenende), dann ruf am besten bei Deiner örtlichen Polizeistation an. Diese haben meist eine Notfallnummer des Veterinäramts. Sollten sie diese nicht haben und es ein Notfall sein, dann muss die Polizei selbst aktiv werden.