Ratgeber – Was tun, wenn Du Tierleid beobachtest?
Bei Tierquälerei nicht wegschauen!
Unsere Fokusbereiche sind Massentierhaltung und Pelztierzucht. Menschen, die Tierquälerei beobachtet haben, wenden sich wiederholt an uns. Trotz unserer großen Empathie fehlen uns leider oft die Mittel, um jede Meldung vor Ort persönlich zu überprüfen. Bitte hab Verständnis dafür, dass unsere Unterstützung oft darauf abzielt, Dich zur eigenständigen Hilfe zu ermutigen, um vor Ort aktiv zu werden und den Tieren beizustehen.
Häufig zeigen uns eingesandte Fotos und Videos Zustände, die zwar gegen unser Verständnis von Tierschutz verstoßen, aber leider völlig legal sind. Dies liegt an den eher laschen Tierschutzgesetzen in Deutschland. Zum Beispiel hat ein „Mastschwein“ oft weniger als 1 m² Platz ohne Auslauf. Obwohl das rechtlich erlaubt ist, sehen wir das als ethisch nicht vertretbar. Daher setzen wir auf pflanzliche Ernährung als Möglichkeit, diesen Tieren direkt zu helfen und gegen Tierleid vorzugehen.
Vorgehen bei Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Halte jeden Missstand mit Fotos oder Videos fest (auch Handyqualität genügt). Warum? Wir wissen aus Erfahrung, dass die zuständigen Behörden meist erst aktiv werden, wenn klare Beweise vorliegen. Bilder und Videos sind die überzeugendsten Belege und lassen keine Ausreden zu.

Notiere Deine Beobachtungen schriftlich. Was, wann, wo und mögliche Zeug*innen – je mehr Infos, desto besser. Weshalb? Wichtige Details könnten später vergessen werden. Schreibe sofort auf, was Du gesehen hast (Stichwörter genügen vorerst).

Überprüfe, ob die Tierhaltung gegen geltendes Tierschutzrecht verstößt (eine Übersicht der Gesetze findest Du hier). Falls Unsicherheiten bestehen, kontaktiere uns gerne. Warum? Vieles von dem, was wir beobachten, ist schockierend und sollte untersagt werden. Doch leider ist einiges (insbesondere in der “Nutztierhaltung”) gesetzlich erlaubt. Prüfe daher, ob das, was Du festgehalten hast, wirklich rechtswidrig ist. Dies verschafft Dir gegenüber den Behörden bessere Argumente.

Das Veterinäramt ist die einzige Instanz, die die Tierhaltung überwachen und Auflagen erteilen kann. Uns als Tierschutzorganisation fehlt diese Befugnis. Informiere das zuständige Veterinäramt schriftlich über den Missstand (inklusive Adresse). Im Bereich der “Nutztierhaltung” können wir dies auch für Dich übernehmen, wenn Du uns die Informationen zur Verfügung stellst. Tipp: Veterinärämter gehen oft auch anonymen Hinweisen nach, sofern diese gut dokumentiert und nachvollziehbar sind.
Weiterführende Informationen und Links
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Tierschutzrecht
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Veterinäramt
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Tierqual anzeigen
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Tierqual im Internet
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Tierleid im Ausland
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Akuter Notfall
1. Tierschutzrecht
In Deutschland gilt das Tierschutzgesetz grundsätzlich für alle Tiere. Aufgrund seiner allgemeinen Formulierung gestaltet es sich jedoch oft herausfordernd, rechtliche Schritte gegen unangemessene Tierhaltung zu unternehmen. Zusätzlich existieren für diverse Tierarten und Haltungsweisen Gutachten und Leitlinien. Beachte jedoch, dass diese nicht rechtlich bindend sind, sondern lediglich als Ratgeber für Tierhalter*innen und Behörden dienen.
Gesetze und Verordnungen:
Leitlinien:
- Zootiere u.a.: Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren
- Zirkustiere u.a.: Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen
- Pferde: Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
- Reptilien: Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien
- Weitere Leitlinien sind auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu finden, siehe hier.
2. Veterinäramt
Das Veterinäramt – wie die Polizei für Tiere. Diese Behörde ist für das Wohl der Tiere und die Einhaltung des Tierschutzrechts verantwortlich. Ihre Aufgabe ist es, entschieden gegen Verstöße gegen den Tierschutz vorzugehen – ohne Spielraum für Entscheidungen. Die Mitarbeitenden des Veterinäramts sind verpflichtet zu handeln, wenn Tierschutzrechtsverletzungen in ihrem Zuständigkeitsbereich begangen wurden, gerade begangen werden oder bevorstehen. Unterlassen sie dies, können sie selbst Straftaten gemäß §17 TierSchG durch Unterlassen begehen. Leider zeigt unsere Erfahrung, dass das Veterinäramt oft zögerlich agiert. Daher ist es wichtig, Deine Anzeige stets schriftlich (z. B. per E-Mail) einzureichen und regelmäßig nach dem aktuellen Stand zu fragen. Hier findest Du eine Liste der Veterinärämter.
3. Tierqual anzeigen
Das Veterinäramt prüft Tierhaltungen erst nach Erhalt einer Meldung. Daher ist es essentiell, das Amt über Missstände und Tierleid zu informieren. Die Meldung sollte idealerweise per E-Mail erfolgen und folgende Informationen enthalten:
- Tierart (z.B. Hund, Rind, Elefant)
- Vermuteter Verstoß (Gesetzesverletzung/Leitlinie)
- Haltungsort (genaue Anschrift mit Hausnummer und Postleitzahl)
- Deine Kontaktdaten für Rückfragen (Ämter prüfen auch anonyme Hinweise bei fundierter Basis)
- Bitte um unangekündigte Kontrolle und Eingangsbestätigung (bei fehlender Bestätigung nachfragen, eventuell telefonisch)
Die meisten Veterinärämter geben keine Auskunft über ihre Maßnahmen aufgrund der Datenschutzregeln.
4. Tierqual im Internet
Oft erreichen uns Hinweise auf Tierquälerei im Internet bzw. auf Online-Plattformen. Heutzutage bieten die großen Online-Plattformen wie eBay, YouTube und Facebook eine Funktion zur direkten Meldung von Tierleid an. Auf diesen Seiten kannst Du schnell und unkompliziert Tierquälerei melden, was normalerweise in wenigen Stunden zu einer Sperrung der betreffenden Inhalte führt. Es ist ratsam, dass viele Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Auf diese Weise sensibilisieren wir die Plattformen für dieses Problem und ermöglichen angemessene Reaktionen. In den meisten Fällen ist es wenig sinnvoll, das Veterinäramt zu kontaktieren, da oft unklar ist, wann und wo die Tierquälerei stattgefunden hat. Zudem werden Videos häufig anonym hochgeladen, was die Rückverfolgung nahezu unmöglich macht.
5. Tierleid im Ausland
Unser Hauptsitz und Wirkungsbereich sind in Deutschland angesiedelt. Daher sind wir bedauerlicherweise nicht in der Lage, im Ausland aktiv zu agieren. In nahezu allen Ländern existieren mittlerweile Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, die sich um hilfsbedürftige Tiere kümmern. Diese Organisationen verfügen über umfassende Kenntnisse über die Gegebenheiten, Traditionen und die rechtlichen Rahmenbedingungen in ihren jeweiligen Ländern. Falls Du Tierleid im Ausland beobachtest, empfehlen wir dringend, eine entsprechende Organisation vor Ort zu kontaktieren. In diesem weltweiten Verzeichnis von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen findest Du weitere Informationen.
6. Akuter Notfall
Bei einem akuten Notfall solltest Du die Polizei (Tel. 110) oder Feuerwehr (Tel. 112) kontaktieren.

Wildtiere:
Nicht jedes Wildtier, dem der Mensch nahe kommt, benötigt zwangsläufig Unterstützung. Besonders bei jungen Tieren ist äußerste Vorsicht geboten. Oft ist die Mutter in der Nähe und kümmert sich um das Jungtier, sobald es wieder alleine ist. Wenn Du ein Wildtier entdeckst, das eindeutig menschliche Hilfe benötigt, bringe es bitte umgehend in eine Auffangstation. Nur durch fachkundige Pflege kann das Tier erfolgreich aufgezogen und später ausgewildert werden. Weitere Informationen findest Du beim Naturschutzbund Deutschland.

Hast Du ein herrenloses Haustier gefunden und kannst Dich sicher nähern, überprüfe zuerst, ob am Halsband möglicherweise Kontaktdaten angebracht sind. Falls nicht, empfehlen wir, das örtliche Tierheim zu kontaktieren oder das Tier direkt dorthin zu bringen. Es könnte sein, dass die Besitzer*innen sich bereits dort gemeldet haben. Viele dieser Tiere sind gechipt und im Deutschen Haustierregister oder bei Tasso registriert. Chip-Auslesegeräte sind in den meisten Tierarztpraxen und vielen Tierschutzvereinen verfügbar.

Die Hauptverantwortung liegt hier ebenfalls bei den Veterinärämtern – siehe auch Punkt 2 und 3. Der empfohlene Anfang ist die telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Veterinäramt. Eine Liste mit den Kontaktdaten findest Du hier. Falls Du außerhalb der Öffnungszeiten oder am Wochenende niemanden erreichen kannst, empfehlen wir, deine örtliche Polizeidienststelle anzurufen. Diese verfügen oft über eine Notfallnummer des Veterinäramts. Sollten sie keine solche Nummer haben und es handelt sich um einen Notfall, ist die Polizei in der Regel verpflichtet, aktiv zu werden.