Schweinemäster wegen Tierquälerei verurteilt

In den letzten Wochen mussten sich vor dem Amtsgericht Papenburg zwei Landwirte wegen des Vorwurfs der Tierquälerei verantworten. Jetzt wurde das Urteil gesprochen: Die beiden Schweinemäster wurden jeweils zu je 85 Tagessätzen zu je 100 Euro (also 8.500 Euro) verurteilt. Zudem müssen sie die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten tragen, die sich vermutlich auf insgesamt etwa 15.000 bis 20.000 Euro belaufen werden.
Der Anlass des Verfahrens geht auf Bildmaterial zurück, das uns vor zwei Jahren aus der größten Schweinemastanlage in Niedersachsen veröffentlicht wurde. Auf diesen Bildern sind kranke und verletzte Schweine zu sehen, von denen einige blutige Wunden haben. Ein weiterer belastender Kritikpunkt war, dass das Trinkwasser für die Tiere in den Nächten abgestellt wurde. Wir hatten das zuständige Veterinäramt in Meppen informiert, das bei einer Kontrolle die Missstände ebenfalls feststellte und dokumentierte.
Hier findest Du unser Video von damals:
Über den Betrieb
Die Schweinemastanlage in Sustrum ist die größte in Niedersachsen und mästet jährlich etwa 45.000 Schweine. Betrieben wird sie von einer GmbH aus Herzlake, deren Gesellschafter – ein Vater und sein Sohn – laut einem Mitarbeiter der Anlage unregelmäßig vor Ort sind. Im Laufe des Gerichtsverfahrens wurde bekannt, dass nur drei Personen für die täglichen Arbeiten verantwortlich sind. In der Massentierhaltung werden einzelne Tiere oft vernachlässigt und der Fokus liegt nur auf dem Profit durch die Masse. Bereits im Vorfeld der Gerichtsverhandlung hatte die Enthüllung Konsequenzen für die Betreiber, da sowohl Vion als auch Tönnies die Zusammenarbeit eingestellt hatten. Diese beiden Unternehmen waren vermutlich die Hauptabnehmer der Schweinemastanlage.
Ablauf des Verfahrens
In den ersten Tagen des Verfahrens fand die Beweisaufnahme statt, die verschiedene Gutachter und Mitarbeitende des zuständigen Veterinäramts einschloss. Das Bildmaterial aus der Mastanlage wurde ebenfalls begutachtet und unser Vorstandsvorsitzender, Jan Peifer wurde als Zeuge gehört. Die Anwälte der beiden verantwortlichen Betreiber äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der Herkunft des Videomaterials aus der Sustrumer Mastanlage und beantragten eine Prüfung durch einen Gutachter, um sogenannte Zwischenschnitte im Material zu untersuchen.
Das Gericht lehnte diesen Antrag jedoch ab, da es keinen Zweifel an der Herkunft des Materials aus der Anlage gab, und die Videoaufnahmen als Beweis zuließ. Wir begrüßten diese Entscheidung und sahen das Auftreten der Anwälte als Verzögerungstaktik an. Wir vermuten, dass die Anwälte versuchten, einen Deal mit der Staatsanwaltschaft zu erreichen, indem sie die Prozesse in die Länge zogen, aber ihre Strategie scheint nicht aufzugehen.
Die beiden Verantwortlichen der größten Schweinemast in Niedersachsen wurden am 22.03.2023 zu je 85 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt, was insgesamt 8.500 Euro entspricht. Das Gericht hat außerdem angeordnet, dass sie die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten in Höhe von etwa 15.000 bis 20.000 Euro tragen müssen.
Damit ist das Urteil nicht so hart ausgefallen, wie wir es uns gewünscht hätten: Die beiden Angeklagten sind im Grunde mit einem blauen Auge davongekommen, denn erst ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das wäre hier angebracht gewesen. Dennoch sind wir zufrieden, dass es überhaupt zu einer Verurteilung gekommen ist. In den meisten Fällen von Tierquälerei wird das Verfahren einfach folgenlos eingestellt. Allerdings haben die Anwälte der Verurteilten angekündigt, in Berufung zu gehen, da sie Verfahrensfehler sehen.
Mehrere Verhandlungstage nötig
Im Sommer 2022 wurden aufgrund einer von uns eingereichten Strafanzeige gegen die zwei Verantwortlichen Strafbefehle in Höhe von je 165 Tagessätzen erlassen. Allerdings legten die beiden Widerspruch gegen diese Strafbefehle ein, weshalb am 31.01.2023 der erste Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Papenburg stattfand. Ursprünglich waren nur zwei Verhandlungstage geplant, aber im Laufe des Verfahrens wurde klar, dass weitere Verhandlungstage notwendig waren. Der vierte und letzte Verhandlungstag war für den 22.03.2023 angesetzt.
Vor der Urteilsverkündung fand eine Demonstration vor dem Amtsgericht in Papenburg statt, zu der wir aufgerufen hatten. Etwa 15 Personen beteiligten sich an der Kundgebung und forderten eine Verurteilung der Tierquäler. Während der Demonstration machten wir erneut auf das Leid der Tiere in Massentierhaltungen aufmerksam und betonten, dass Millionen von Tieren unter solchen Bedingungen leiden. Wir empfehlen den Menschen, sich vegan zu ernähren, um die Tierquälerei zu beenden.
2020 hat auch RTL Stern TV über den Fall berichtet, hier findest Du einen Mitschnitt der Sendung:
Medienberichte:
Stern (22.03.2023)
NDR (22.03.2023)
RTL NORD (22.03.2023)
Die Stadtzeitung (22.03.2023)
Ems-Vechte-Welle (22.03.2023)