Staatsanwalt sieht keine Straftat – Verfahren an das Veterinäramt abgegeben

Ende 2018 haben wir versteckt aufgenommenes Videomaterial aus dem Schlachthof in Laatzen bei Hannover veröffentlicht. Die Bildaufnahmen sind uns damals anonym zugespielt worden. Auf den Bildern sieht man, wie einige Schweine verbotenerweise mehrere dutzende Male mit Elektroschockern im Treibgang zum Schlachtraum getrieben und dabei malträtiert und gequält werden, während sie keine Möglichkeit zur freien Bewegung haben. Auch gab es ein Problem im Bereich Hygiene und Sicherheit, denn einige der Tiere sind nach der Betäubung vom Transporthaken gefallen. Wir haben die Zustände damals umgehend bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Oldenburg, dem zuständigen Veterinäramt und beim Ministerium für Landwirtschaft in Hannover zur Anzeige gebracht. Einige Supermarktketten stellten daraufhin kurzzeitig die Zusammenarbeit mit dem Schlachthof ein.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat nun nach eineinhalb Jahren der Ermittlungen das Verfahren gegen die Verantwortlichen eingestellt. Der Tatbestand der Tierquälerei sei nicht erfüllt und es seien keine länger anhaltenden Leiden und Schmerzen auf dem Videomaterial erkennbar gewesen. Wir sind sehr verwundert über diese Einschätzung, denn aus Tierschutzsicht sieht man klare Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Selbst in der Einstellungsbegründung wird darauf verwiesen, dass mindestens ein Schwein verbotenerweise bis zu 19-mal mit einem Elektroschocker misshandelt und gequält wurde. Dabei konnte sich das Tier nicht frei bewegen und war seinem Peiniger schutzlos ausgesetzt. Immerhin soll jetzt dieser*diesem Tierquäler*in die Sachkunde entzogen werden, damit dürfte sie*er dann ihren*seinen Job los sein.
Der Schlachthof Laatzen galt in der Branche als ein Vorzeigebetrieb: regionale Verarbeitung, Bio-zertifiziert und Videoüberwachung. Doch all´ dies bringt nichts, dennoch werden dort Tiere gequält. Laut dem Einstellungsbescheid soll das Verfahren an das zuständige Veterinäramt abgegeben werden, um Ordnungswidrigkeiten (u.a. Entzug der Sachkunde) zu ahnden. Nach juristischer Prüfung durch unsere Fachanwält*innen werden wir nicht rechtlich gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vorgehen.
Weitere Informationen und die Videobilder aus dem Schlachthof Laatzen findest Du hier!