Testament


Was wäre, wenn Dein Testament die Zukunft verändert?
Uns erreichen immer wieder Anfragen von Menschen, die unsere Tierrechtsarbeit unterstützen möchten und das auch über ihren Tod hinaus. Wir fühlen uns sehr geehrt über das uns hier entgegengebrachte Vertrauen und sind in höchstem Maße dankbar für dieses große Engagement für die Tiere.
Mit Deiner Erbschaft oder einem Vermächtnis können wir auch zukünftig den Tieren eine Stimme geben und gegen die grauenvollen Zustände in der konventionellen Massentierhaltung und Pelztierzucht vorgehen.
Testamentsspenden sind wichtig!
Testamentsspenden verhelfen unserer Tierrechtsarbeit zu großer Schlagkraft – für die Tiere und gegen unsere Gegner – sowohl mit schneller und effektiver Nothilfe als auch in langfristigen Projekten und Kampagnen.
Wir sind für Dich da!
Ist es Deine Absicht, das Deutsche Tierschutzbüro e.V. im Testament zu bedenken, dann kontaktiere uns gerne unverbindlich um die manchmal doch sehr komplexen Möglichkeiten, das weitere Vorgehen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit uns zu besprechen.
0 22 41 – 26 15 49 -5
Dein Ansprechpartner:
Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom
Deutschen Tierschutzbüro e.V.

Heute, morgen und in Zukunft setzen wir uns für die Rechte der Tiere ein!
Als anerkannte gemeinnützige Organisation ist das
Deutsche Tierschutzbüro e.V. von der Schenkungs- und
Erbschaftssteuer befreit.
— Jeder Euro kommt an! —
Wie wir Dich unterstützen können:
Unsere direkte Unterstützung umfasst unter anderem:
Beim Aufsetzen eines Testaments gibt es so manches zu beachten und auch Fragen kommen auf, z.B.
- Wie verfasse ich ein Testament?
- Warum ist es sinnvoll, ein Testament zu verfassen?
- Wen kann ich in meinem Testament bedenken?
- Was passiert mit meinem Erbe, wenn ich kein Testament verfasse?
- Wie kann ich meine ganz besonderen Wünsche wirksam festlegen?
Wir und die uns hierbei unterstützenden Anwälte helfen und beraten Dich sehr gerne zum Thema Erbschaft, Nachlass und Testament um Deinen Wunsch – auch nachhaltig ein Zeichen gegen Tierleid zu setzen – Realität werden zu lassen. Solltest Du uns in Deinem Testament berücksichtigen, ist die Beratung bei den uns unterstützenden Anwälten für Dich kostenfrei.
Schreibe uns an, um unser Merkblatt zum Thema Testament zu erhalten!
Unser Merkblatt enthält wichtige Informationen zur Testamentsgestaltung und einer Testamentsspende.
Persönliches Gespräch mit unserem geschäftsführenden Vorstand Jan Peifer
Zögere nicht und stelle Deine individuellen Fragen und teile uns Dein Anliegen mit.
Mein Erbe für die Tiere
Was ist Dir heute schon wichtig und was möchtest Du weitergeben?

Selbstbestimmt vererben –
Mit dem Testament spenden
Dein Testament schafft Klarheit und Sicherheit, denn Du bestimmst, was nach dem Tod mit Deinem Nachlass passieren soll.
Gerade, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht dem entspricht, was Du Dir für Deinen Nachlass wünschst, gibt Dir das Testament die Möglichkeit selbst zu entscheiden, wer welchen Anteil an Deinem Vermögen haben soll und wer welche Vermögensgegenstände erhält. Somit ist es Dir möglich, nahestehende Menschen zu bedenken, ohne dass sie mit Dir in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen, oder eben auch gemeinnützige Organisationen, wie das Deutsche Tierschutzbüro e.V., die das weiterverfolgen, was Dir bereits in Deinem Leben wichtig war.
Nur Pflichtanteilsansprüche können Deine Wünsche dann noch einschränken.


Wenn es Dein Wunsch ist, kannst Du das Deutsche Tierschutzbüro e.V.
auf unterschiedliche Weise in Deinem Testament bedenken:
Erbe
Wenn Du das Deutsche Tierschutzbüro e.V. als Vollerben einsetzen willst, sprichst Du uns Deinen kompletten Nachlass zu. Dann kümmern wir uns um alle bürokratischen Angelegenheiten und Wünsche, die Du formulierst.
Miterbe
Du benennst das Deutsche Tierschutzbüro e.V. als Miterben neben weiteren Erb*innen, die Dir wichtig sind. Im Testament legst Du fest, welche*r Erb*in welchen Anteil erhalten soll.
Vermächtnis
Mit einem Vermächtnis sprichst Du dem Deutschen Tierschutzbüro einen Teil Deines Vermögens zu. Das kann z. B. ein bestimmter Geldbetrag, eine Immobilie, eine Sammlung, ein Grundstück oder eine Lebensversicherung sein.
Jede und jeder einzelne kann einen Unterschied für die Tiere machen
und auch kleine Beiträge können für sie Großes bewirken!
FAQ
Hier haben wir für Dich die Antworten zu den uns am häufigsten gestellten Fragen zusammengefasst.
Im Folgenden wollen wir versuchen Dir umfassende Informationen zum Thema Testament und Testamentsspende zu geben, basierend auf den uns am häufigsten gestellten Fragen.
Solltest Du eine spezielle Frage haben, dann nimm auch gerne direkt mit uns Kontakt auf.
Warum sollte ich ein Testament verfassen?
Die gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, falls es kein Testament gibt. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und in sogenannte Ordnungen unterteilt. Erbberechtigt sind danach zum einen die Person, mit der Du in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft lebst, zum anderen Deine Verwandten.
Klarheit schaffen
Durch das Testament kannst Du genau festlegen, was mit Deinem Nachlass passieren soll. Ein Testament schafft also Klarheit über Deine persönlichen Wünsche. Nicht zuletzt bringt das auch für Deine nächsten Angehörigen Sicherheit und kann somit Streitigkeiten verhindern.
Welche verschiedenen Formen von Testamenten gibt es?
Eigenhändiges Testament
Diese Form des Testaments wird von der erblassenden Person handschriftlich verfasst und kann ohne Notar aufgesetzt werden. Um später die Echtheit des Testaments festzustellen und die Identität des Verfassers, der Verfasserin genau zu bestimmen, ist die Unterschrift mit vollem Namen notwendig. Der Aufbewahrungsort des eigenhändigen Testaments darf von der erblassenden Person bestimmt werden und muss den Erbberechtigten bekannt sein. Wir empfehlen jedoch eine amtliche Verwahrung Deines Testaments. Der sicherste Ort zur Aufbewahrung ist auf jeden Fall das Amtsgericht.
Öffentliches Testament
Das öffentliche Testament wird durch einen Notar, durch eine Notarin abgenommen und kann entweder mündlich oder schriftlich erklärt werden. Der große Vorteil hierbei ist, dass durch das Hinzuziehen einer Fachkraft Formfehler vermieden werden. Insbesondere, wenn es um einen hohen Nachlass geht oder eine besondere familiäre Situation vorliegt ist es ratsam ein öffentliches Testament zu verfassen und auch eine Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen.
Gemeinschaftliches Testament
Im gemeinschaftlichen Testament geben Ehepartner*innen ihren letzten gemeinsamen Willen an. Wenn das Testament eigenhändig erstellt wird, muss eine geehelichte Person das Testament handschriftlich verfassen und beide Partner*innen müssen mit Angabe des Datums unterschreiben. Eine Änderung nach dem Tod einer geehelichten Person ist nur möglich, wenn die Einwilligung hierzu vorab notariell beurkundet wurde. Nicht in Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebende Personen können einen gemeinsamen Erbvertrag aufsetzen. Dieser muss vom Notar erstellt werden.
Kann ich ein bereits verfasstes Testament nochmal ändern?
Das kommt auf die Form Deines Testaments an. Die Inhalte und Bestimmungen eines eigenhändigen Testaments können jederzeit geändert werden. Bitte bedenke jedoch, dass die vorgenommenen Änderungen handschriftlich mit Ort und Datum versehen und von Dir unterschrieben werden müssen. Wenn Du das bereits bestehende Testament vollständig durch ein neues ersetzen möchtest ist es wichtig, die Vorgängerversion zu vernichten. Um Änderungen an einem öffentlichen oder gemeinschaftlichen Testament vorzunehmen gibt es Sonderregelungen. Nimm gerne Kontakt mit uns auf und wir finden eine Lösung.
Was genau muss ich in mein Testament schreiben, um das Deutsche Tierschutzbüro e.V. darin zu bedenken?
Neben dem Wert oder dem Anteil, den Du uns hinterlassen möchtest, ist es gut, wenn Du die vollständige Adresse aufnimmst und auch unsere Vereinsregisternummer und das zuständige Amtsgericht:
Deutsches Tierschutzbüro e.V.
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augstin
Vereinsregister 3499
Amtsgericht Siegburg
Soll ich das Deutsche Tierschutzbüro e.V. informieren, wenn ich es in mein Testament aufnehme?
Natürlich bist Du nicht dazu verpflichtet uns zu informieren. Wir freuen uns aber sehr, wenn Du mit uns Kontakt hierzu aufnimmst. So können wir über Deine Wünsche und Vorstellungen sprechen und uns bei Dir bedanken. Aber auch, wenn es hierzu keine Gelegenheit gibt, werden wir alles tun, um in Deinem Sinne zu handeln.
Wie erfährt das Deutsche Tierschutzbüro e.V. von meinem Testament?
Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis?
Erbschaft
Wenn eine erbberechtigte Person im Testament eingesetzt wird, dann erbt diese alles, was dem*der Verstorbenen gehört hat. Darunter fallen neben allen Vermögensgegenständen auch die Schulden der erblassenden Person.
Willst Du hingegen eine Person oder Organisation mit einem bestimmten Vermögensgegenstand bedenken, eignet sich ein Vermächtnis.
Vermächtnis
Mit einem Vermächtnis im Testament hinterlässt Du einer Person oder einer Organisation einen bestimmten Geldbetrag, eine Immobilie oder andere Gegenstände. Die Erbenden sind verpflichtet, das Vermächtnis gegenüber dem*der Begünstigten zu erfüllen Dies hat den Vorteil, dass Du einen genauen Betrag festlegen kannst und so auch mehrere Organisationen bedenken kannst.
Was ist der Vorteil einer Testamentsspende an das Deutsche Tierschutzbüro e.V.?
Du unterstützt unsere Tierrechtsarbeit und gibst Tieren Deine Stimme
Seit mehr als 20 Jahren setzen wir uns für die Rechte von Tieren ein, vor allem die sogenannten Nutztiere brauchen uns und unsere unermüdliche Arbeit, damit ihr Leid eines Tages beendet werden kann. Deine Testamentsspende kommt den in unseren Augen am meisten ausgebeuteten Tieren zu Gute. Für ein Leben aller Tiere in Freiheit.
Als Organisation zahlen wir keine Schenkungs- und Erbschaftssteuer
Anders als Privatpersonen ist das Deutsche Tierschutzbüro e.V. als gemeinnützige Organisation nicht erbschaftssteuerpflichtig. Im Fall einer Schenkung sind wir ebenfalls steuerbefreit. Dein Nachlass kommt somit ohne Abzüge bei uns und somit den Tieren an.
Mein Nachlass ist sehr komplex. Welcher Teil ist für das Deutsche Tierschutzbüro e.V. geeignet? Ist es sinnvoll, das Deutsche Tierschutzbüro e.V. mit höheren Summen zu bedenken, wenn die Abwicklung des Erbes voraussichtlich kompliziert wird?
Solltest Du darüber nachdenken das Deutsche Tierschutzbüro e.V. mit einer größeren Summe oder einem komplexen Nachlass zu bedenken, dann wende Dich einfach gerne an uns. Wir und unsere uns hierbei zur Seite stehenden Anwälte unterstützen Dich sehr gerne dabei, Deine Wünsche und Vorstellungen zu verwirklichen. Im persönlichen Gespräch finden wir eine Lösung. Vereinbare hier einfach einen Termin.
Wer kann mir bei der Erstellung eines Testaments helfen?
Selbstverständlich helfen wir Dir gerne persönlich weiter. Schreibe uns eine E-Mail an testament@tierschutzbuero.de um einen Termin zu vereinbaren oder ruf uns an unter 0 22 41 – 2 61 54 95.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Das ist ausschließlich Rechtsanwält*innen und Notar*innen gestattet. Dieser Text dient lediglich Deiner Information, falls Du erwägst, dem Deutschen Tierschutzbüro e.V. eine Spende durch Dein Testament zukommen zu lassen. Gerne empfehlen wir Dir Rechtsanwält*innen und Notar*innen, die Dich beraten können.