Tierquälerei vor Gericht bringen!

Tierquälerei vor Gericht bringen!

Wir veröffentlichen regelmäßig Bildmaterial in der Öffentlichkeit, das Tierquälerei zeigt. Auch zeigen Videoaufnahmen immer wieder Menschen, die Tiere schlagen, misshandeln und foltern. Es sind keine schönen Aufnahmen und sie lösen bei vielen den Wunsch aus, dass diese Menschen zur Rechenschaft gezogen werden. Oft erreichen uns Nachrichten mit der Bitte, dass wir Peinigende und Betriebsverantwortliche verklagen sollen, damit sie sich vor Gericht verantworten müssen.

 

Rechtslage in Deutschland

Natürlich möchten wir auch, dass solche Menschen vor Gericht kommen. Doch sind wir dabei auf die (Hilfe) der Staatsanwaltschaft angewiesen. Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz können wir Menschen nicht auf direktem Weg verklagen oder vor Gericht stellen, denn als Verein haben wir dafür keine Befugnis. In einigen Bundesländern gibt es oder gab es das so genannte Verbandsklagerecht. Damit wurden anerkannten Vereinen mehr Rechte zugesprochen und teilweise gab es auch die Möglichkeit Gerichtsverfahren zu führen. Allerdings auch in diesem Fall nicht direkt gegen Betriebsverantwortliche, sondern „nur“ gegen die zuständige Behörde (z.B. Veterinäramt), wenn diese nicht im Sinne des Tierschutzes gehandelt hat. Anmerkung: Wir hatten in NRW dieses Verbandsklagerecht und konnten erreichen, dass das Gänsereiten (mit einer echten Gans) verboten wurde. Das Verbandsklagerecht wurde vor ein paar Jahren in NRW wieder abgeschafft.

 

Wir brauchen die Staatsanwaltschaft

Damit wir es schaffen, dass es zu Gerichtsverfahren kommt, können wir nur auf die Staatsanwaltschaft hoffen. Wir erstatten daher regelmäßig Strafanzeigen gegen z.B. Mastbetriebe, die wir bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen. Diese Strafanzeigen werden von uns mit höchster Sorgfalt, juristischer Unterstützung und so umfassend und umfangreich wie möglich erstellt. Da die meisten Staatsanwaltschaften keinen Schwerpunkt in Sachen Tierschutz haben und somit nicht fachkundig sind, ist es umso wichtiger, dass in diesen Fällen unsere Anzeigen sehr detailreich sind. Erst wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass eine Straftat vorliegt, wird sie aktiv. Dann kann z.B. ein Strafbefehl erlassen werden. Wenn dagegen Einspruch eingelegt wird, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, an dem wir jedoch nicht aktiv beteiligt sind, sondern die Staatsanwaltschaft.

Tiere können nicht vor Gericht ziehen

Leider ist es auch nicht möglich, dass Tiere direkt vor Gericht ziehen können. Auch dürfen wir nicht stellvertretend für die Tiere klagen, obwohl wir dies natürlich gerne tun würden. Die Rechtslage dazu ist in Deutschland leider sehr klar. Wir als Tierrechtsorganisation setzen uns für mehr Rechte der Tiere ein, auch für das Recht, dass wir Tiere vor Gericht vertreten können.

 

Wann liegt eine Straftat vor?

Vieles was in der Massentierhaltung, bei Tiertransporten und in Schlachthäusern passiert ist schlimm und kaum zu ertragen. Doch oft ist das keine Straftat, sondern gesetzlich erlaubt. So steht nach dem Tierschutzgesetz einem Schwein weniger als 1 m² Platz zur Verfügung. Das sehen wir, wie auch viele andere Menschen als Tierquälerei an, doch eine Strafanzeige hätte keine Aussicht auf Erfolg, denn die Staatsanwaltschaft wird sicherlich auf das Gesetz verweisen und keine weiteren Schritte oder Verfahren einleiten. Mehr Erfolg hat eine Strafanzeige bei Fällen, wo klare Misshandlungen oder Übergriffe an Tieren zu sehen sind, z.B. das Totschlagen von Tieren. Aber, auch in solchen Fällen muss noch geprüft werden, ob ein Vorsatz vorliegt (also ob die Person das absichtlich gemacht hat, obwohl sie wusste, dass sie damit dem Tier Qualen zufügt). Im Gesetzt heißt es zudem, dass dem Tier „erheblich“ Leid und Schmerzen zugefügt werden muss, damit es strafrechtlich relevant wird. Die Hürden sind also recht hoch.

 

Erfolg vor Gericht

Den Erfolg vor Gericht gibt es kaum, denn die meisten Verfahren werden von den Staatsanwaltschaften eingestellt. Das ist sehr ernüchternd und für uns oft auch nicht nachvollziehbar. In den letzten Jahren haben wir rund 50 Strafanzeigen erstattet, dabei kam es nur zu einem Gerichtsprozess, in ca. drei Fällen wurde ein Strafbefehlt erlassen und in ca. drei Fällen wurde das Verfahren gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage eingestellt. Ähnlich verhält sich dies bei anderen Organisationen, die so arbeiten wie wir. Warum die Staatsanwaltschaft trotz klarer Belege, wie Videoaufnahmen keine Verfahren führt, ist uns nicht bekannt. Dies ist aber nicht auf eine bestimmte Staatsanwaltschaft zurückzuführen, das passiert bundesweit. Wobei unsererseits die meisten Anzeigen in Niedersachsen erstattet werden, weil in dem Bundesland die meisten Mastanlagen stehen. In Niedersachsen gibt es eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft die alle Tierschutzfälle bearbeitet und mittlerweile einen negativen Ruf hat, weil keine Staatsanwaltschaft so viele Verfahren einstellt und offenbar kein Interesse daran hat, dass Tierquälerei bestraft wird.

 

Was hilft den Tieren?

Wir sind der Meinung, dass nur eine pflanzliche Lebensweise den Tieren wirklich hilft, denn auch wenn Tierquälerei bestraft wird, dann sind es doch die massiven Übergriffe und Misshandlungen an Tieren, aber die Tiere leiden vor allem an den Lebensbedingungen in den Betrieben und die sind gesetzlich erlaubt. Einen veganen Einstieg findest Du bei Twenty4VEGAN.de

Obwohl wir nur wenige Erfolge mit Strafanzeigen haben, werden wir weiterhin welche stellen, denn wir möchten auch bei Staatsanwaltschaften und Gerichten einen Wandel erreichen. Wenn Du uns dabei unterstützen möchtest, dann spende uns gerne, denn die Erstattung von Anzeigen ist sehr aufwendig und mit erheblichen Kosten verbunden (u.a. für die juristische Ausarbeitung). Vielen Dank.