Gefahr für Tiere: Ungeschultes Personal

Es gibt Neuigkeiten aus einem Fall, der im Mai 2021 für große Empörung gesorgt hat. Ein Mädchen hatte zwei kleine Ferkel in einer Mülltonne entdeckt, die lebendig entsorgt worden waren. Der Vorfall ereignete sich unweit einer Schweinezuchtanlage in Bützer bei Rathenow. Das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen wurde schließlich eingestellt. Die Begründung: Bei dem Täter handelte es sich um eine ungeschulte Person. Wir fordern die Verantwortlichen dazu auf, endlich zu handeln statt weiterhin wegzusehen!
Ferkel aus Schweinezuchtanlage lebendig entsorgt
Ein junges Mädchen hatte beim Gassi gehen mit ihrem Hund ein Quietschen aus einem Mülleimer gehört und daraufhin die Feuerwehr und das Veterinäramt informiert. In einer Mülltonne wurden zwei kleine Ferkel entdeckt, die lebendig entsorgt worden waren. Die Tonne befand sich unmittelbar vor einem Betrieb, in dem über 20.000 Tiere in sechs Hallen gehalten werden. Ein Jahr später wurde das Verfahren der Staatsanwaltschaft Potsdam gegen die Verantwortlichen und den Täter, der ermittelt werden konnte, eingestellt. Die Begründung empört: Bei dem Täter handele es sich um eine ungeschulte Person, die nicht die nötige Sachkunde hatte, um ein Tier zu töten. Somit würde der Vorsatz fehlen, dies sei aber zwingend notwendig für ein strafrechtliches Verfahren und eine Verurteilung. Es ist ein regelrechter Skandal, dass hier nicht durchgegriffen wird!
Ministerium greift nicht richtig durch
Über die Ermittlungseinstellung hatte sich auch ein aktives Mitglied vom Deutschen Tierschutzbüro entrüstet und das brandenburgische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz angeschrieben. Dort zeigte man Verständnis für die Empörung, gab aber an, dass es immer wieder Situationen gibt, wo Behörden oder Dritte auf ungeschultes Personal in landwirtschaftlichen Betrieben treffen. Es würden „Personen ohne ausreichende Sachkunde in Tierhaltungsbetrieben eingesetzt“. Dies sei zwar laut Tierschutzgesetz verboten, dennoch wird es in der Praxis anders gehandhabt, vor allem in Regionen, in denen Fachkräftemangel herrscht. Das bedeutet im Klartext, dass es flächendeckend zu Tierquälerei durch ungeschultes Personal kommt und diese Menschen bei Verfehlungen noch nicht einmal mit einer Strafverfolgung rechnen müssen.
Tierquälerei in „Nutztierbetrieben“ meist ohne Konsequenzen
Das Deutsche Tierschutzbüro sieht diese Entwicklung mit großer Sorge und fordert ein Eingreifen durch das Ministerium. Wenn der Missstand schon bekannt ist, dann sollte auch gehandelt werden. Es wäre sicherlich zu einer Verurteilung der Person in Bützer gekommen, wenn statt einem Ferkel eine Katze entsorgt worden wäre. Wir beobachten seit Jahren, dass bei Tierquälerei in „Nutztierbetrieben“ keine Konsequenzen für die Täter*innen folgen. Trotz dessen, dass bei jedem rechtlich relevanten Fund Anzeigen erstattet und Verfahren aufgenommen werden, ändert sich nichts. Es gab in den letzten 20 Jahren nur eine Handvoll von Gerichtsverfahren und noch weniger Verurteilungen. Tierquälerei bei „Haustieren“, etwa bei Hunden und Katzen, wird hingegen viel häufiger nachgegangen. Dabei kommt es auch wesentlich häufiger zu Verurteilungen.
Was Du dagegen tun kannst
Jede einzelne Person kann einen Beitrag dazu leisten, dass solche Zustände nicht mehr stattfinden: Denn wer Fleisch und andere tierische Produkte kauft, finanziert dieses System mit. Wir empfehlen daher die vegane Lebensweise, denn nur so kann den Tieren wirklich geholfen werden. Unter www.Twenty4VEGAN.de gibt es leckere Rezepte und Tipps für den veganen Einstieg.