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Youtuber undercover –
Die Recherche

Zusammen mit den Youtubern von Vegan ist ungesund haben wir Tierquälerei in einer deutschen Schweinezucht aufgedeckt.

Gordon & Aljosha haben vor wenigen Jahren einen Selbstversuch gestartet und die vegane Lebensweise ausprobiert. Infolgedessen haben die beiden auf Youtube den Kanal „Vegan ist ungesund“ gegründet. In ihren Videos berichten sie auf humorvolle Weise über das Thema Veganismus. Nun wollten sich die beiden selbst ein Bild über die Nutztierindustrie machen und schlichen sich nachts gemeinsam mit Tierrechtler*innen in eine Schweinezucht im Münsterland . Die vorgefundenen Zustände in dem Betrieb sind katastrophal: blutende, verletzte, sterbende und unzählige tote Tiere. Die beiden sind extrem geschockt über das, was sie mit eigenen Augen gesehen haben  – vor allem auch über die hygienischen Zustände im Betrieb. Listen, auf denen tote und getötete Tiere vermerkt werden, schockieren die beiden Youtuber. Demnach werden pro Woche bis zu 70 Tiere getötet. Die beiden beschließen zusammen mit Tierrechtler*innen versteckte Kameras in dem Betrieb zu installieren, um weitere Beweise zu sichern. So wurden im Oktober und November 2019 insgesamt über 2.000 Stunden Videomaterial in dem Betrieb erstellt. Immer wieder schlichen sich die Aktivist*innen nachts in die Anlage, in der ca. 500 Zuchtsauen und mehrere tausend Ferkel gehalten werden. Auf den Aufnahmen ist zu sehen, dass ganz offensichtlich kranke und schwache Ferkel nicht tierärztlich versorgt worden sind, sondern einfach so lange auf den Boden geschlagen wurden, bis sie vermeintlich tot waren. Diese gesetzeswidrige Praktik führte sogar offenbar dazu, dass mehrere Tiere überlebten und anschließend qualvoll im Mülleimer verendet sind.

Getreten. Gequält und Totgeschlagen.

Gordon & Aljosha sind extrem geschockt über das, was sie sehen: blutende, verletzte, sterbende und unzählige tote Tiere. Sie können nicht fassen, wie man empfindsamen Lebewesen so etwas antun kann.

Immer wieder finden sie zwischen den lebenden Tieren auch tote Tiere, die aufgrund der würdelosen Haltung von ihren Argtenoss*innen angefressen und zertrampelt werden. Ein trauriges Bild schlägt sich nieder.

Die Sauen werden in viel zu engen Kasten­ständen gehalten, sodass sie sich nicht einmal umdrehen können und sich so auch nicht um ihre hilflosen Nachkommen kümmern können.

Kranke und schwache Ferkel haben für den Betreiber keinen Wert. Sie werden auf den Boden geschlagen, um getötet zu werden. Am Ende werden sie wie Müll behandelt und weggeworfen.

In diesem Betrieb werden ca.  500 Zuchtsauen gehalten, die fast die Hälfte ihres Lebens in engen und viel zu kleinen Kastenständen ausharren müssen, um immer wieder Ferkel für die Fleischproduktion zu gebären.

Offensichtlich kranken Tieren wird in der Regel nicht geholfen, sie werden sich selbst überlassen und sterben einen grausamen und schmerzvollen Tod. Niemand hilft diesen armen Schweinen. Sie sind Opfer der Nutztierindustrie.

Neuigkeiten

Wir übergeben Negativpreis „Blutiges Märchenbuch“ an Goldschmaus

Es gibt Neuigkeiten zum Skandal-Schlachthof in Oldenburg – nur leider keine Guten. Nach dem allgemeinen Aufschrei in der Öffentlichkeit wurde der Schlachthof Mitte November 2018 stillgelegt aber nie endgültig geschlossen. Und nun das: kurz vor Ostern dieses Jahres erklärte der Fleisch- und Wurstproduzent Goldschmaus, dass der Schlachthof wieder in Betrieb genommen wird! Goldschmaus war einer der Hauptabnehmer des Oldenburger Betriebes und erklärte kurz nach unseren Veröffentlichungen, dass das Unternehmen den Schlachthof übernehmen wird. Wie unsere Recherchen jedoch von Anfang an gezeigt haben: Goldschmaus war auch schon zu Zeiten der Tierquälerei zu mindestens 50% Miteigentümer! Und damit ganz klar auch verantwortlich für die dortigen Zustände. Doch Goldschmaus übernahm keinerlei Verantwortung, sondern stellte sich damals als Opfer und als Retter in der Not dar, da sie den Schlachthof nun modern und tierschutzgerecht umbauen würden. Für diese dreisten Märchengeschichten haben wir Goldschmaus nun mit dem Negativ-Preis “Blutiges Märchenbuch” ausgezeichnet, um klar zu machen, dass sie sich für uns nicht aus der Verantwortung ziehen können!

Petition an das niedersächsische Landwirtschaftsministerium übergeben

Am 15. April war es soweit: wir haben unsere Petition mit 134.789 Unterschriften und der Forderung, den Skandal-Schlachthof in Oldenburg zu schließen, an das niedersächsische Landwirtschaftsministerium übergeben. Staatssekretär Rainer Beckedorf und die Tierschutzbeauftragte des Landes, Dr. Michaela Dämmrich, nahmen die Unterschriften von unserem Vorstandsvorsitzenden Jan Peifer entgegen und konnten so noch einmal sehen, wie viele Menschen die Zustände im Schlachthof in Oldenburg erschüttert haben und den Betrieb daher für immer geschlossen sehen wollen. Denn auch wenn unsere Veröffentlichung der im Schlachthof auftretenden grausamen Tierquälerei im letzten November zur momentanen Stilllegung der Anlage geführt hat, so ist momentan noch geplant, dass der Schlachthof noch in diesem Jahr wieder ans Netz gehen soll. Dabei haben die Bilder wieder klar gezeigt, dass der Fehler im System liegt und die Tierquälerei dort auch in Zukunft weiter gehen würde. Deshalb ist für uns klar, dass der Schlachthof endgültig geschlossen gehört – und mit der Petition und der großen Zahl an Unterschriften konnten wir das den Entscheidungsträgern noch einmal deutlich machen. Danke für die Unterstützung – auch im Namen der Tiere!

Gutachten bestätigt Tierquälerei im Schlachthof Oldenburg 

Was bei einem Blick auf die Aufnahmen aus dem Schlachthof eigentlich schon längst klar war, ist jetzt auch per juristischem Gutachten belegt: In dem Skandal-Schlachthof gab es in jedem Bereich der Schlachtung klare Verstöße gegen tierschutzrechtliche und strafrechtliche Normen! Denn das von uns in Auftrag gegebene Gutachten lässt keine Zweifel daran, wie skandalös und grausam die Zustände für die Tiere in dem Schlachthof waren. Die Aufnahmen aus dem Herbst 2018 zeigten, wie Rinder gar nicht oder nicht ordnungsgemäß betäubt, während des Zutriebs gequält und nicht ordnungsgemäß geschlachtet wurden. Das Gutachten hält auch fest, dass sowohl die Mitarbeiter des Schlachthofs, als auch Mitarbeiter des Veterinäramts strafbare Handlungen durchgeführt haben! Das sich bisher, bis auf die vorübergehende Stilllegung nicht viel getan hat und keine Aufarbeitung stattfindet ist skandalös – denn das Gutachten zeigt erneut, dass die Zustände eine lückenlose Aufklärung und Verurteilung verlangen!

Schlachthof schliessen – für immer!

Über 450 Menschen kamen am 8. Dezember 2018 aus ganz Deutschland in Oldenburg zusammen, um gemeinsam mit uns für die Schließung des Skandal-Schlachthofs zu demonstrieren! Jan Peifer eröffnete als Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros offiziell die Veranstaltung mit einer Rede und verwies dabei auf einer großen Leinwand auf bisher unveröffentlichtes Videomaterial, welches keinen der Anwesenden unberührt ließ. Mit einem emotionalen Protestgesang forderten wir friedlich das endgültige Aus dieser unfassbaren Tierquälerei und legten in Gedenken an die dort misshandelten Lebewesen weiße Rosen sowie ein riesiges Banner mit unzähligen Unterschriften nieder. Wir danken an dieser Stelle allen Teilnehmer für ihre Unterstützung!

 

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Strafanzeige gegen das Veterinäramt

Unser Recherche-Material spricht für sich: Ganz offensichtlich waren sogar Mitarbeiter vom zuständigen Veterinäramt in den Skandal verwickelt. Immer wieder haben Personen mit offensichtlicher Kontrollfunktion, zugeschaut, wenn Tiere leiden und gequält werden. In gleich mehreren Fällen wurde von diesen Personen nicht eingeschritten, als Tiere getreten oder mit Elektroschockern malträtiert wurden. Diese Personen haben auch gleich mehrfach selbst Hand angelegt, so wurde z.B. ein Rind, das unzureichend betäubt war, abgestochen. Bei anderen Rindern wurde durch diese Personen der Bolzenschuss gesetzt. Veterinäre haben eigentlich eine Kontrollfunktion im Schlachthof – wir haben eine weitere Strafanzeige gestellt!

Erfolg! Skandal-Schlachthof stillgelegt!

Das Deutsche Tierschutzbüro feiert einen großen Erfolg: Das Schlachthof-Unternehmen verkündete, den Betrieb ab sofort ruhen zu lassen und reagiert damit auf den enormen öffentlichen Druck, der durch unsere Veröffentlichung des Bildmaterials entstanden war! Die Bildaufnahmen mit versteckten Kameras umfassen über 600 Stunden Videomaterial mit erschütternden Bildern von gequälten Tieren und extremen Verstößen. Wir fordern weiterhin die endgültige und dauerhafte Schließung des Rinderschlachtbetriebs und die lückenlose Aufklärung aller Hintergründe. Der Schlachthof darf nie wieder in Betrieb genommen werden. Die Aufarbeitung des Skandals ist auch nach dessen vorzeitiger Schließung nicht beendet, sondern steht noch ganz am Anfang!

Protest vor dem Schlachthof und erste Erfolge – Handelspartner beenden Zusammenarbeit

Mit einigen Aktivisten protestierten wir direkt vor dem Schlachthof und forderten erneut die sofortige Schließungs des Betriebs. Und unsere Kampagne hat einen ersten kleinen Erfolg erzielt: Supermärkte und andere Handelspartner des Skandal-Rinderschlachthofs haben ihre Zusammenarbeit beendet. Zu den Unternehmen, die künftig kein Fleisch mehr von der Standard GmbH & Co. KG in Oldenburg beziehen werden, zählen der Tiefkühlprodukte-Hersteller Frosta, die Bünting-Gruppe, zu der die Supermärkte Famila-nordwest, Markant, Combi und Jibi zählen sowie die Handelsketten Norma, die HIT-Frische-Märkte aus NRW, LIDL, Aldi Süd und Nord und der EDEKA-Verbund. Zudem entschieden sich der gleichnamige Hamburger Zerlegungs- und Veredelungsbetrieb Standard-Fleisch GmbH & Co. KG sowie der Tierfuttermittelhersteller Landguth (liefert u.a. an Fressnapf) für ein Ende der Lieferbeziehungen.

Enormes Medienecho auf Schlachthof-Recherche

Wir luden zu einer Pressekonferenz in Oldenburg ein und präsentierten gemeinsam mit der Veterinärärztin Dr. Claudia Preuß-Ueberschär sowie der Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn die zweifellos rechtswidrigen Zustände im Schlachthof Standard-Fleisch. Dabei zeigten wir Medienvertretern diverser Fernsehsender wie dem ZDF, NDR, Sat1, RTL und Zeitungen wie der Welt oder BILD unsere Aufnahmen von Rindern und ausgedienten Milchkühen, die bei augenscheinlich unzureichender Betäubung und extremer körperlicher Abwehr lebendig abgestochen, getreten und kopfüber aufgehängt wurden. Die Journalisten zeigten sich im Laufe des Vormittags zunehmend erschüttert.

Das sagen Gordon & Aljosha von
“Vegan ist ungesund”

Gordon:

„Tag für Tag leiden Milliarden von Tieren unter schrecklichen Bedingungen in Tierfabriken, obwohl wir nicht auf tierische Produkte angewiesen sind und es in Hülle und Fülle leckere Alternativen gibt! Ich wünsche mir, dass Menschen nicht mehr wegschauen, sondern die Augen und Herzen öffnen um zu verstehen, dass alle Lebewesen respektiert werden müssen.“

Aljosha:

„Kein Wort und keine Beschreibung kann dem jemals gerecht werden, was wir diesen Lebewesen täglich antun. Ja ich wünsche mir Gesetze, ja die Politik soll etwas ändern …aber was ich mir am meisten wünsche ist, dass Menschen anfangen ihre Augen zu öffnen und wieder Empathie und Mitgefühl zeigen, damit diese Hölle auf Erden endlich ein Ende nimmt.“

Jetzt Strafanzeige erstatten!

Wir haben Strafanzeige gegen die Verantwortlichen in der Schweinezucht erstattet. Auch Du hast nun die Möglichkeit selbst aktiv zu werden, indem Du ebenfalls Strafanzeige gegen die Tierquäler*innen erstattest. Hierzu haben wir für Dich eine Vorlage erstellt, die Du hier direkt unterschreiben und sofort  an die Staatsanwaltschaft Münster senden kannst. Umso mehr Menschen mitmachen ,umso größer wird der Druck, dass entsprechende Sanktionen gegen die Verantwortlichen ausgesprochen werden. Für die Anzeige wirst Du nicht als Zeug*in geladen werden und es gibt auch keine Nachteile für Dich. Vielen Dank für Deine Unterstützung!

Youtuber Undercover - Wir zeigen die Realität

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Website der Tierrechtsorganisation Deutsches Tierschutzbüro habe ich gelesen, dass in einer Schweinezucht im Münsterland unhaltbare Zustände herrschen: https://www.tierschutzbuero.de/youtuberundercover
Auf dem dort veröffentlichten Videomaterial ist unter anderem zu sehen, wie Ferkel offenbar mit dem Kopf auf den Boden geschlagen wurden.

Nach Angaben der Organisation sind die Aufnahmen im Oktober und November 2019 in der Ferkelzucht, Eickenbeck 9, 48317 Drensteinfurt – Rinkerode, entstanden.

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Betreiber und verantwortlich Handelnden des o.g. landwirtschaftlichen Betriebes wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 17 Nr. 1, 2a), b) TierSchG und aller übrigen in Betracht kommenden Straftatbestände.

Vorliegend besteht unter anderem der Verdacht des Verstoßes gegen § 17 Nr. 1 TierSchG. Es liegen bereits Anhaltspunkte vor, dass die Tiere ohne vernünftigen Grund aus rein ökonomischen Erwägungen getötet wurden. In den abgefilmten Protokollen über die Verluste werden einige Ferkel als „Kümmerer“ und als „Grätscher“ bezeichnet. Bei „Kümmerern“ handelt es sich um häufig untergewichtige Ferkel, die einer weitergehenden Pflege und einer verstärkten Fütterung bedürfen. „Grätscher“ haben in der Regel ein geringeres Geburtsgewicht und sind zunächst nicht in der Lage auf den Hintergliedmaßen zu stehen. Es existieren aber Behandlungsmöglichkeiten (Neumaier, „Behandlungsmöglichkeiten von Spreizern im Abferkelstall“, Bildungs-und Wissenszentrum Forchheim 2006).

Nach dem Tierschutzgesetz dürfen Tiere nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden. Das Bundesverwaltungsgericht führte hierzu unlängst aus, dass das wirtschaftliche Interesse des Tierhalters für sich genommen keinen vernünftigen Grund im Sinne von § 1 S. 2 TierSchG darstellt (BVerwG, Urteil vom 13.6.2019 – 3 C 28/16).

Selbst wenn die Ferkel getötet werden durften, scheint aber das Tötungsverfahren nicht im Einklang mit dem Tierschutzgesetz zu stehen.

Das Betäuben eines Schweines mittels eines stumpfen Schlages auf den Kopf stellt nur hinsichtlich von Ferkeln bis 5 kg Lebendgewicht ein zulässiges Betäubungsverfahren dar. Dieser Kopfschlag ist als stumpfer, fester und präziser Schlag auf den Kopf so durchzuführen, dass eine schwerwiegende Schädigung des Gehirns hervorgerufen wird (große Beilage, Untersuchungen an verendeten/getöteten Schweinen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte, 2017, S. 15 ff.).
Weiterhin bedarf es eines entsprechenden Sachkundenachweises. So darf ein Wirbeltier generell nur derjenige töten, der die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, vgl. § 4 Abs. 1 Satz 3 TierSchG (BeckRS 2017, 113729, beck-online).

Das Herausnehmen an den Beinen und Schlagen der Ferkel mit dem Kopf auf den Boden führt bei den Ferkeln mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu erheblichen, länger andauernden Schmerzen und Leiden, zumal die Tiere sich anschließend noch bewegt haben.

Außerdem hätten die Tiere unmittelbar nach der Betäubung durch Blutentzug getötet werden müssen. Der Tod des Tieres muss während der Betäubung eintreten, was nur durch den schnellen Entzug großer Blutmengen zu erreichen ist. Vorliegend ist nicht ersichtlich, dass ein entsprechender Bruststich hier durchgeführt wurde. Es scheint, als seien die Tiere nach dem Schlagen auf den Boden einfach in den Eimer geworfen worden (ausführlich zu der Problematik der fehlerhaften Betäubung von Ferkeln sowie der fehlenden/fehlerhaften anschließenden Tötung durch Blutentzug siehe große Beilage, Untersuchungen an verendeten/getöteten Schweinen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte, 2017, S. 137 ff.).

Weiterhin besteht neben dem Verdacht des Verstoßes gegen § 17 Nr. 2 b) TierSchG der Verdacht des Verstoßes gegen § 17 Nr. 2a) TierSchG. Die Tatvariante der rohen Tiermisshandlung ist nicht nur einschlägig, wenn es sich um sadistische Quälerei handelt, sondern auch bei unternehmerischem Handeln. Die Rechtsprechung geht von einem Handeln aus Rohheit aus, wenn der Täter aus einer gefühllosen, fremdes Leiden missachtenden Gesinnung handelt, wenn ihm die Leiden der Tiere gleichgültig sind, weil er seine Ziele durchsetzen will (vgl. hierzu Bülte, Massentierhaltung – Ein blinder Fleck bei der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität?, NJW 2019, S. 19 ff.). Das OLG München hat hierzu bereits im Jahr 1974 ausgeführt, dass aus Rohheit auch handeln kann,

„wer im Interesse einer wirtschaftlichen Tierhaltung das Wohlbefinden eines Tiers beeinträchtigen muß, aber durch sein Handeln den verfolgten Zweck überschreitet“
(BayObLG, Beschluß vom 27. 2. 1974 - 4 St 13/74, NJW 1974, 1340, beck-online).

Es wird gebeten, die Ermittlungen aufzunehmen und mich über das Ergebnis der Ermittlungen zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

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